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Rechtliches

Auftragsverarbeitungsvertrag (DPA)

Diese Vereinbarung regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch PageOneBoost (Auftragsverarbeiter) im Auftrag seiner Kunden (Verantwortliche) gemäß Artikel 28 DSGVO. Eine unterschriftsfähige Fassung wird auf Anfrage unter contact@pageoneboost.com bereitgestellt.

Zuletzt aktualisiert : 26 juillet 2026

1. Gegenstand, Dauer, Art und Zweck

Die Verarbeitung umfasst die Daten, die zur Erbringung der abonnierten Dienste unbedingt erforderlich sind (SEO, Erstellung und Hosting von Websites, Reporting, Kundenbeziehung). Sie dauert für die Laufzeit des Dienstleistungsvertrags; Datenkategorien: berufliche Identität und Kontaktdaten, Abrechnungsdaten, für die Website bereitgestellte Inhalte, Verkehrsstatistiken.

2. Pflichten des Auftragsverarbeiters

PageOneBoost verarbeitet Daten ausschließlich nach dokumentierten Anweisungen des Kunden — einschließlich im Hinblick auf jede Übermittlung in ein Drittland — es sei denn, dies ist nach dem Recht der Union oder eines Mitgliedstaats erforderlich; in diesem Fall wird der Kunde vor der Verarbeitung informiert (sofern dieses Recht dies nicht untersagt); gewährleistet die Vertraulichkeit der befugten Personen; setzt die im Trust Center beschriebenen technischen und organisatorischen Maßnahmen um (Verschlüsselung bei Übertragung und im Ruhezustand, Zwei-Faktor-Authentifizierung, rollenbasierte Zugriffskontrolle, Prüfprotokollierung, getestete 3-2-1-Backups); unterstützt den Kunden bei Anfragen betroffener Personen und bei Folgenabschätzungen, soweit anwendbar. PageOneBoost informiert den Kunden unverzüglich, wenn eine Anweisung nach ihrer Auffassung gegen die DSGVO oder eine andere datenschutzrechtliche Bestimmung verstößt.

3. Unterauftragsverarbeitung

Die Liste der Auftragsverarbeiter wird im Trust Center veröffentlicht (/trust). Jede Änderung wird mit einer Frist von 30 Tagen angekündigt, sodass der Kunde aus berechtigten Gründen widersprechen kann. Jeder Unterauftragsverarbeiter ist an Pflichten gebunden, die dieser Vereinbarung gleichwertig sind.

4. Übermittlungen außerhalb der Europäischen Union

Verarbeitet ein Unterauftragsverarbeiter Daten außerhalb der EU, richtet sich die Übermittlung nach den Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission (Beschluss 2021/914) sowie gegebenenfalls ergänzenden Maßnahmen.

5. Datenschutzverletzung

PageOneBoost benachrichtigt den Kunden unverzüglich, nachdem es von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten Kenntnis erlangt hat, mit den für die Meldung an die Aufsichtsbehörde erforderlichen Informationen (Art. 33 DSGVO). Es wird ein dokumentiertes, eingeübtes Vorfallverfahren unterhalten.

6. Rückgabe und Löschung

Nach Beendigung der Dienste gibt PageOneBoost die Daten in einem offenen Format an den Kunden zurück und löscht sie anschließend aus seinen Systemen (einschließlich Backups am Ende ihres Aufbewahrungszyklus), sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht (insbesondere Buchhaltung: 10 Jahre).

7. Audit

PageOneBoost stellt die zum Nachweis der Compliance erforderliche Dokumentation zur Verfügung und ermöglicht angemessene Audits (einmal jährlich, mit einer Frist von 30 Tagen, auf Kosten des Kunden, ohne Zugriff auf die Daten anderer Kunden).